Mobilitätskonzept Burgwedel
Die Stadt Burgwedel lässt ein Mobilitätskonzept erarbeiten.
Der ADFC Burgwedel ist im Projektbeirat vertreten.
Vorlage-Nr.: XI/0528
Die Stadt Burgwedel hat mit Beschluss vom 18.09.2023 ein Mobilitätskonzept in Auftrag gegeben, um die zukünftigen Entwicklungen des Verkehrs in Burgwedel in Richtung einer inklusiven und ökologisch vertretbaren Mobilität zu führen. Neue Erweiterungen von Gewerbe- und Wohnbauflächen im gesamten Stadtgebiet sind geplant, sodass sich die Auslastung der vorhandenen PKW-Routen ohne ein nachhaltiges Mobilitätskonzept voraussichtlich weiter erhöht und zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität in den Ortschaften, insbesondere in Großburgwedel führen kann. Um diesem Umstand zu begegnen, wird also das Mobilitätskonzept durch die DSK erarbeitet und nach Fertigstellung eine Basis für kommende Maßnahmen und politische Beratungen bilden.
Zur Erarbeitung des Konzeptes wurden dem beauftragten Büro umfangreiche Daten als Fundament zur Verfügung gestellt. Hierbei zu nennen sind zum Beispiel nahende Baumaßnahmen unterschiedlicher Träger (Mobilpunkt Großburgwedel und der Bau zweier Kreisel in Großburgwedel durch die Region Hannover), Pendlerströme und ÖPNV-Nutzerzahlen. Die gesamten Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten des Förderprojektes mobil ans #werk (Förderphase 1 und 2) werden fortlaufend übermittelt, so dass die lokal geäußerten Gesellschaftsbedürfnisse berücksichtigt werden können. Zusätzlich sollen Hinweise eines noch zu gründenden Projektbeirates einfließen.
Der Projektbeirat soll maximal zehn Personen umfassen und sich aus Mitgliedern folgender Bereiche zusammensetzen:
- 3 Mitglieder des Rats (CDU/FDP, SPD/DIE GRÜNEN, AfD)
- 1 Vertreterin der Seniorenbegegnungsstätte
- 1 Vorsitzenden des ADFC
- 1 Vorsitzenden der IGK
- 1 Vertretung mobilitätseingeschränkter Personen
- 2 Mitarbeitende der Verwaltung
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität empfiehlt die Einrichtung eines Projektbeirates als begleitendes Gremium des Mobilitätskonzeptes gemäß der in der Vorlage genannten Vorgaben mit der Ergänzung, dass auch Vertreter der weiterführenden Schulen mit einbezogen werden.