Den Regeln der StVO folgen - ADFC Burgwedel
Verkehrstraing mit Geflüchteten

Verkehrstraining mit Geflüchteten © ADFC | Reinhold Weber

Den Regeln der StVO folgen

Die StVO ist eindeutig: das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Ebenso gilt es Regeln beim direkten oder indirekten Linksabbiegen zu beachten. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot – und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Fahrradstraßen und auch Schutzstreifen.

Rechtsfahrgebot beachten

Trotzdem kommen Radfahrenden, die sich rechts halten, immer wieder Radfahrende entgegen, die auf der linken Seite unterwegs sind. Das verunsichert die richtig fahrenden Radfahrenden und kann auch gefährlich werden.

15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten, obwohl eine Schutzstreifenmarkierung vorhanden ist. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

Fehler beim Linksabbiegen

Wollen Radfahrende links abbiegen, können sie sich aussuchen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie es indirekt tun wollen. Begehen sie dabei Fehler, droht ein Bußgeld.

Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie direkt nach links abbiegen oder ob sie dies indirekt tun wollen.

Beim direkten Linksabbiegen dürfen Radfahrende auch benutzungspflichtige Radwege verlassen, um direkt links abzubiegen, müssen aber auf den Geradeaus-Verkehr achten, der Vorfahrt hat. Wer direkt links abbiegen möchte, ordnet sich frühzeitig in der Fahrbahnmitte ein und richtet sich nach den Lichtsignalen des entsprechenden Fahrstreifens.

Beim indirekten Linksabbiegen bleibt der Radfahrende zunächst rechts und überquert die Kreuzung oder Einmündung. Anschließend biegt er dann nach links ab. Der Radfahrende überquert dabei also zwei Fahrbahnen jeweils geradeaus.

15 Euro müssen Radfahrende zahlen, wenn sie Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen machen. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 30 Euro zur Kasse gebeten.

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