Verstöße bei der Ausstattung - ADFC Burgwedel
Das verkehrssichere Rad

Das verkehrssichere Rad © pd-f | Bernd Bohle

Verstöße bei der Ausstattung

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen muss, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, drohen Bußgelder.

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gehören an ein verkehrssicheres Fahrrad auch eine helltönende Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen.

Entsprechen Bremsen oder Klingel nicht den Vorschriften, fehlen sie komplett oder sind nicht betriebsbereit, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig

Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung.

Entspricht das Fahrrad nicht den Vorschriften und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, zahlen Radfahrende 80 Euro Bußgeld. Zusätzlich wird ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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